Schule ist kein rechtsfreier Raum

Schule und Polizei arbeiten gemeinsam in Sachen Drogenprävention

„Bestimmte Situationen machen ein Handeln erforderlich“, darüber waren sich die Schulleitung der BBS Jever und die Präventionsbeauftragte des Polizeikommissariats (PK) Jever einig.

Die Situation: der zunehmende Drogenkonsum bzw. -missbrauch an Schulen!

„Alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie die Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht auf eine Schule, die frei ist von Drogen und Drogenkonsum. Feststellungen der Schule zeigten leider ein anderes Bild in der Vergangenheit auf“, unterstreicht Markus Hofmeister, Schulleiter der BBS Jever.

Gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz hat die Schulleitung einer jeden Schule die Pflicht für die Ordnung innerhalb der Schule zu sorgen. Zudem ist sie mit der Fürsorge gegenüber Schülerinnen und Schülern beauftragt.

Die Schulleitung der BBS Jever, welche das Hausrecht ausübt, nimmt diese Verpflichtung ernst und wahr. Fest steht, dass Betäubungsmittelkonsum, gegebenenfalls auch Handel, diese Ordnung erheblich gefährdet. Dieses Problem dürfte nach polizeilichen Erkenntnissen auch andere Schulen betreffen.

„Aus diesem Grunde wurde seitens der Schulleitung die Polizei zwecks Unterstützung durch Amts- und Vollzugshilfe angefordert“, so Hofmeister weiter.

Zum Einsatz kam am Mittwoch, 27.09.2023, die 3-jährige Labradorhündin „Peggy“, ein speziell für diese Anlässe ausgebildeter Rauschgiftspürhund (RSH) der Polizeidirektion Oldenburg und nicht ein Polizeihund im klassischen Sinn. Peggy kommt dabei komplett ohne Schutzhundausbildung aus und wurde gerade aufgrund ihres friedfertigen, ausgeglichenen und zutraulichen Wesens für derartige polizeiliche Einsätze und als Hilfsmittel zur Absuche/Durchsuchung von Objekten und Gegenständen, sowie der kontaktlosen Suche an Personen ausgebildet.

Der Diensthundeführer, Polizeibeamte der Verfügungseinheit Wilhelmshaven und des Kriminalermittlungsdienstes Jever suchten in enger Absprache mit der Schulleitung stichprobenartig Klassenräume der verschiedenen Fachbereiche auf. Dort wurde die Rauschgiftspürhündin an den auf ihren Plätzen sitzenden Schülerinnen und Schülern vorbeigeführt. Der Präventionseinsatz erfolgte auf Grund des Hausrechts sowie des § 11 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG).

Der präventive Grundgedanke der Abschreckung, dass Schule eben nicht als rechtsfreier Raum betrachtet werden kann, führte heute in einem Fall zum Auffinden von Betäubungsmitteln bei einer Schülerin sowie zu drei weiteren Verdachtsfällen und belegt damit leider die Notwendigkeit dieser Maßnahme. „Der Konsum und das Mitbringen von Drogen wird in der Schule nicht akzeptiert“, betont Schulleiter Markus Hofmeister. Und so wird von Seiten der Schule und der Präventionsbeauftragten des PK Jever dieser Einsatz und sein Ergebnis mit den Schülerinnen und Schülern nachbereitet werden. Ebenfalls wird er Einfluss auf die künftige Zusammenarbeit zwischen Schulen und Polizei in Sachen Drogenprävention haben.

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