Schulvereinbarung
Grußwort der Schulleitung
Liebe Schülerinnen und Schüler,
für das neue Schuljahr haben Sie sich an unserer Schule angemeldet. Wir, das Kollegium, die Schulleitung und die Verwaltung, begrüßen Sie recht herzlich und freuen uns auf die Zeit mit Ihnen. Durch gemeinsame Arbeit wollen wir Sie zu dem von Ihnen gewünschten Ziel, der Berufsausbildung und/oder dem Schulabschluss führen. Wenn so viele unterschiedliche Menschen miteinander auskommen sollen, bedarf es Regeln und Absprachen. Diese haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte mit dieser Vereinbarung gemeinsam erarbeitet.
Verbindliche Fassung für alle aufgenommenen Schülerinnen und Schüler – Stand: 01.08.2025
Inhaltsverzeichnis
- Grundverständnis
- Gemeinsame Ziele
- § 1 Gewaltfreiheit
- § 2 Umgangsformen
- § 3 Pünktlichkeit/Termintreue
- § 4 Nachhaltigkeit
- § 5 Gesundheits-/Infektions- und Unfallschutz
- § 6 Rauchen, Alkohol usw.
- § 7 Umgang mit fremdem Eigentum
- § 8 Internet-/PC- und Digitale-Endgeräte-Nutzung
- § 9 Feueralarm
- § 10 Schüler- und Elternvertretung
- § 11 Verhalten in der Öffentlichkeit
- § 12 Parkordnung
- § 13 Beschwerderecht
- § 14 Verletzung der Vereinbarung
- Bedienstete
- Schülerinnen und Schüler
- Verbot des Mitbringens von Waffen
- Belehrung Infektionsschutzgesetz
- Alarmplan
- Nutzungsordnung IServ
- Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen
- Einwilligung zur Übermittlung personenbezogener Daten an Praktikumsbetriebe
- Gebäudeplan
Grundverständnis ↑ Zurück
In unserer Schule betrachten wir jede andere Person als unseren Nächsten, d.h. wir nehmen sie ernst, begegnen ihr absolut offen, ehrlich und verlässlich. Wir wertschätzen die Besonderheit und Einzigartigkeit eines Menschen und verstehen dies als Bereicherung unseres gemeinschaftlichen Zusammenlebens an der Schule. Wir missbrauchen Schule nicht für gesellschaftliche und politische Zwecke. Durch unser eigenes Verhalten wollen wir anderen ein gutes Vorbild sein.
Gemeinsame Ziele ↑ Zurück
§ 1 Gewaltfreiheit ↑ Zurück
Wir verhalten uns absolut gewaltfrei und setzen uns persönlich gegen Gewalt und Diskriminierung an unserer Schule ein. Weder in Tat, Wort oder sonstigen Ausdrucksformen (Kleidung, Symbole, usw.) werden wir Gewalt und Diskriminierung, insbesondere Rassismus, gegenüber Schülerinnen und Schülern, Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausüben. Wir wollen in der Schule ohne Angst leben und arbeiten und an der Gestaltung eines positiven Lern- und Erholungsumfeldes mitwirken.
§ 2 Umgangsformen ↑ Zurück
Wir versprechen, die selbstverständlichen Umgangsformen und Regeln einzuhalten, die für das Zusammenleben in einer Gemeinschaft notwendig sind. Dazu gehören z. B. das Grüßen, das höfliche Miteinander und das Hochstellen der Stühle nach dem Unterricht. Wir begegnen einander mit Fairness, Respekt, Vertrauen sowie Toleranz. Die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens darf durch das Verhalten und die Kleidung nicht in besonderer Weise erschwert werden.
§ 3 Pünktlichkeit/Termintreue ↑ Zurück
Wir verpflichten uns, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, die Pausenzeiten und vorgegebenen Termine einzuhalten.
§ 4 Nachhaltigkeit ↑ Zurück
Wir orientieren unser Handeln an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte. Dies gilt sowohl im erzieherischen Sinne als auch beim schonenden und effizienten Umgang mit Materialien, Einrichtungen, usw.
§ 5 Gesundheits-/Infektions- und Unfallschutz ↑ Zurück
Wir übernehmen Verantwortung für unsere eigene und die Gesundheit anderer. Wir werden zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen die meldepflichtigen Krankheiten der Schulverwaltung im Falle einer Erkrankung sofort melden. Die im Unterricht geforderten Regeln, z. B. Hygieneregeln bei der Herstellung von Speisen u.a., werden wir befolgen und die Einzelheiten der anliegenden Belehrung beachten. Im Umgang mit Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Stoffen, insbesondere auch Gefahrstoffen, usw., werden wir die Unfallverhütungsvorschriften befolgen.
§ 6 Rauchen, Alkohol usw. ↑ Zurück
Wir verpflichten uns, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule nicht zu rauchen (ebenfalls gilt ein E-Zigaretten-Verbot) oder alkoholische Getränke zu konsumieren. Ebenfalls verpflichten wir uns, das Mitbringen, Weitergeben oder den Konsum von anderen Suchtmitteln/Drogen zu unterlassen. Verstöße gegen diese verbindliche Zusage werden zur Anzeige gebracht.
§ 7 Umgang mit fremdem Eigentum ↑ Zurück
Wir erwarten, dass unser Eigentum geschützt wird und verpflichten uns, mit dem Eigentum der Schule, der Lehrerkräfte und der Schülerinnen und Schüler pflegend umzugehen.
§ 8 Internet-/PC- und Digitale-Endgeräte-Nutzung ↑ Zurück
Wir verpflichten uns, keinerlei Inhalte, seien es Texte, Bilder, Musik oder sonstige Medien, die diskriminierenden, pornographischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalts sind, aufzurufen, mitzubringen oder zu verbreiten. Wir werden uns aktiv an der Abwehr dieser gesellschaftlichen Gefährdung beteiligen. Wir sind uns bewusst, dass die Veränderung, Beschädigung oder Löschung von Daten anderer eine Sachbeschädigung darstellt und entsprechend geahndet wird.
§ 9 Feueralarm ↑ Zurück
Wir werden uns mit dem Alarmplan und den Fluchtwegen vertraut machen und den Anweisungen der Lehrkräfte folgen. Der Missbrauch der Alarmanlage ist strafbar.
§ 10 Schüler- und Elternvertretung ↑ Zurück
Wir unterstützen die Arbeit der Schüler- und Elternvertretung und auch andere Aktivitäten der Schüler- und Elternschaft, die der Verbesserung der Schulgemeinschaft dienen, und pflegen die Zusammenarbeit mit allen Erziehungsberechtigten.
§ 11 Verhalten in der Öffentlichkeit ↑ Zurück
Wir werden uns in der Öffentlichkeit so verhalten, dass das Erscheinungsbild der Schule nicht geschädigt wird. Insbesondere auf den Schulwegen werden wir uns rücksichtsvoll benehmen.
§ 12 Parkordnung ↑ Zurück
Innerhalb des Schulgeländes werden wir unsere Verkehrsmittel auf den ausgewiesenen Parkplätzen abstellen und bei Zuwiderhandeln die Abschleppkosten übernehmen.
§ 13 Beschwerderecht ↑ Zurück
Wir haben das Recht auf Beschwerde, falls wir uns in unseren Rechten beeinträchtigt sehen. Die Schule gibt Gelegenheit, die Beschwerden vorzutragen und sorgt dafür, dass in begründeten Fällen Abhilfe geschaffen wird. Dabei wird niemand benachteiligt oder bevorzugt.
§ 14 Verletzung der Vereinbarung ↑ Zurück
Wir verpflichten uns, diese Vereinbarung einzuhalten und akzeptieren, dass Pflichtverletzungen nach den geltenden Vorschriften geahndet werden.
Bedienstete ↑ Zurück
§ 1 Auftrag ↑ Zurück
Wir sehen die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt unserer erzieherischen Arbeit und geben ihnen und uns den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit, die zur Erfüllung unseres Bildungsauftrages notwendig sind. Wir fördern neben der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten die Entwicklung eines positiven sozialen Verhaltens. Wir verpflichten uns, unseren Schülerinnen und Schülern hinsichtlich Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Motivation, Pünktlichkeit, Arbeitseinsatz und Sozialverhalten ein Vorbild zu sein.
§ 2 Öffnung nach außen ↑ Zurück
Wir legen Wert auf die Weiterentwicklung und Pflege unserer Beziehungen zur Wirtschaft, den Ausbildungsbetrieben, den Kreishandwerkerschaften, Innungen und Kammern, dem Schulträger, der Öffentlichkeit, dem allgemeinbildenden Schulwesen, den Religionsgemeinschaften, kulturellen Einrichtungen und insbesondere auch zu den benachbarten Schulen.
Schülerinnen und Schüler ↑ Zurück
§ 1 Teilnahme am Unterricht ↑ Zurück
Ich besuche die Schule, weil ich das Ziel verfolge, in meinem beruflichen Werdegang voranzukommen. Ich arbeite mit und verhalte mich meinen Mitschülerinnen und Mitschülern gegenüber fair, um auch deren Lernerfolg zu sichern. Ich störe in keiner Weise den Unterricht und richte mich nach den Arbeitsanweisungen und Anordnungen der Lehrkräfte. Die für den Unterricht erforderlichen und vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände, z. B. Sportzeug, Arbeitskleidung, Taschenrechner, werden von mir beschafft und einsatzbereit gehalten.
§ 2 Fehlzeiten ↑ Zurück
Ich werde jede Fehlzeit entschuldigen und dabei folgende Regelungen einhalten:
- Am ersten Fehltag ist die Schule telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen. Darüber hinaus muss innerhalb von drei Werktagen eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift oder eine ärztliche Bescheinigung unaufgefordert vorgelegt werden. Ärztliche Folgebescheinigungen müssen ebenfalls umgehend unaufgefordert eingereicht werden.
- Auszubildende müssen am folgenden Berufsschultag eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift des Ausbildungsbetriebes unaufgefordert vorlegen.
- Wird eine Klassenarbeit oder Leistungsbeurteilung versäumt, so wird grundsätzlich die Note "ungenügend" erteilt, wenn die Fehlzeit nicht durch eine ärztliche Bescheinigung begründet wird. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet, wann eine Ersatzleistung erbracht werden soll. Die Ersatzleistung ist außerhalb der Unterrichtszeit zu erbringen; ein Termin an einem Samstag ist möglich.
- Arztbesuche und Behördengänge haben grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit zu erfolgen.
- Die unterrichtliche Kernzeit beginnt um 07:50 Uhr und endet um 17:00 Uhr. In dieser Zeitspanne haben sich die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht bereitzuhalten und andere Aktivitäten dahinter zurückzustellen. Für Abendveranstaltungen ist nach Absprache eine Unterrichtsverlagerung in den Abend möglich.
- „Schülerjobs" dürfen den Unterrichtsbesuch nicht beeinträchtigen.
- Die Fehlzeiten der Bafög-Bezieher/innen und der Umschüler/innen werden den zuständigen Ämtern gemeldet.
- Unentschuldigte Schulversäumnisse von schulpflichtigen Jugendlichen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, werden der zuständigen Behörde gemeldet.
§ 3 Freistellung vom Unterricht ↑ Zurück
Eine Freistellung vom Unterricht aus wichtigen Gründen muss, sobald bekannt, schriftlich über die Klassenlehrkraft beantragt werden (Antragsformulare im Schulbüro). Unmittelbar vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung nicht möglich.
§ 4 Versicherungsschutz ↑ Zurück
Ich wähle den direkten Schulweg und verlasse das Schulgelände nicht ohne Grund oder Genehmigung, da ich sonst den Versicherungsschutz verliere.
§ 5 Handy-Nutzung/Bild- und Tonaufzeichnungen ↑ Zurück
Soweit nicht unterrichtlich zwingend notwendig (und von der Lehrkraft genehmigt), werde ich mein Handy, Tablet, Notebook bzw. digitales Endgerät wie z. B. Smartwatches o.ä. während des Unterrichts komplett ausschalten (deaktivieren). Bei Klassenarbeiten/Klausuren können ein eingeschaltetes (aktives) Handy oder das Tragen oder Nutzen einer „Smartwatch“ o.ä. als Täuschungsversuch gewertet werden. Ausdrücklich untersagt sind das Fotografieren von Mitschülern und Lehrkräften und Mitarbeitern, das Filmen, das Mitschneiden von Ton etc. ohne Einwilligung des Betroffenen. Im Falle strafrechtlich relevanter Ereignisse wird eine Anzeige bei der Polizei erstattet.
§ 6 Schulverwaltung ↑ Zurück
Die Schulverwaltung steht für persönliche Angelegenheiten nur während der Pausenzeiten zur Verfügung. Die Verwaltung ist geöffnet: Mo.–Fr. 7.00–13.15 Uhr.
§ 7 Pausen ↑ Zurück
Ich nehme zur Kenntnis, dass der Aufenthalt während der Pausen in Klassenräumen, Werkstätten und sonstigen Unterrichtsbereichen grundsätzlich nicht ohne Aufsicht durch die Lehrkräfte gestattet ist. In den Pausen werde ich den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge leisten.
Verbot des Mitbringens von Waffen ("Waffenerlass", Erl. 29.07.77) ↑ Zurück
Ich werde die Regelungen des unten aufgeführten Waffenerlasses befolgen:
- Den Schülerinnen und Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im Wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Sprühgeräte) sowie Hieb- und Stichwaffen.
- Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses Erlasses zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
Belehrung Infektionsschutzgesetz ↑ Zurück
Belehrung für Schüler/innen, Eltern und sonstige Sorgeberechtigte nach § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Bitte sorgfältig lesen und beachten!
Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit und besuchen dann die Schule, können andere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infiziert werden.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule gehen dürfen, wenn
- Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch das virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
- eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Krätze, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
- ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.
Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Hausarztes in Anspruch zu nehmen.
Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie bereits Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrkräfte oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesteckt haben können, bevor die ersten Krankheitsanzeichen auftreten. In einem solchen Fall müssen wir die übrigen Schülerinnen und Schüler anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Sie andere Personen anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera, Diphtherie, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder zur Schule gehen dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushalts diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen sie zu Hause bleiben.
Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheiderinnen bzw. Ausscheider oder eine/einen möglicherweise infizierte/n aber nicht erkrankte/n Schülerin bzw. Schüler besteht, kann Ihnen Ihr Arzt oder das Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.
Alarmplan ↑ Zurück
Hinweise zum Verhalten bei Feueralarm/Bränden:
- Ruhe bewahren.
- Der Feueralarm erklingt als Sirenenton ∿∿∿∿∿∿
- Die Schülerinnen und Schüler verlassen unter Aufsicht der Lehrkraft, bei der sie gerade Unterricht haben, den Unterrichtsraum und begeben sich umgehend zum Sammelplatz. Kleidungsstücke, Rucksäcke, Lernmittel etc. sind im Unterrichtsraum zu belassen.
- Alle Fenster und Türen des Unterrichtsraumes sind zu schließen, das Klassenbuch bzw. die Schülerliste ist mitzunehmen, die Tür wird nicht abgeschlossen.
- Beim Verlassen des Raumes betätigt die Lehrkraft den Notausschalter (Fachpraxisräume, EDV-Räume).
- Gehbehinderte Schülerinnen und Schüler sind zu führen oder zu tragen.
- Aufzüge sind im Brandfall nicht zu benutzen.
- Die Lehrkräfte überzeugen sich davon, dass keine Schülerin und kein Schüler zurückbleibt (Toilette, sonstige Nebenräume). Schülerinnen und Schüler aus Gruppenräumen (Lerninseln o.ä.) finden sich auf den Sammelplätzen bei ihren Klassen oder Gruppen ein und melden sich bei der betreuenden Lehrkraft.
- Unbeaufsichtigte Klassen melden sich bei Auslösung des Alarms in einer benachbarten Klasse und werden von der Lehrkraft mit betreut.
- Die Feuerwehrzufahrten und Zugangswege der Rettungsmannschaften dürfen nicht als Fluchtwege genutzt werden und sind unbedingt freizuhalten.
- Auf dem Sammelplatz stellen die Lehrkräfte die Vollzähligkeit der Schülerinnen und Schüler fest und melden sich bei den Ansprechpartnern auf den Sammelplätzen:
- Wenn die Fluchtwege nicht mehr zu benutzen sind, bleiben die Klassen in ihrem Unterrichtsraum oder einem anderen nicht unmittelbar gefährdeten Raum. Die Türen des Raumes sind zu schließen und die Fenster zu öffnen.
Nutzungsordnung IServ ↑ Zurück
Benutzerordnung für die Verwendung von Computern und der Kommunikationsplattform „IServ“ an den Berufsbildenden Schulen Jever
Die Computer der Berufsbildenden Schulen Jever für den Landkreis Friesland sind an den Schulserver/die Kommunikationsplattform „IServ“ angebunden. Zugangsberechtigt sind die Schülerinnen und Schüler und Bedienstete (beides im Folgenden „Nutzer“ genannt) der Berufsbildenden Schulen Jever.
Zweck
Durch IServ können im Unterricht erstellte digitale Ergebnisse auch zu Hause weiterbearbeitet werden. Andersherum können zu Hause erstellte Dateien in der Schule abgerufen werden. Hierzu haben Nutzer einen eigenen geschützten Bereich zur Ablage von Dateien. Dieser ist von anderen Nutzern nicht einsehbar. Zusätzlich können Nutzer über vorher vereinbarte Gruppenrichtlinien auf Dateien anderer Nutzer zugreifen, diese teilen oder anderweitig nutzen. Die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Prozesse durch IServ führt darüber hinaus dazu, dass das Computernetzwerk wartungsfreundlicher wird.
Benutzerkonto
Für den Zugang zu IServ ist die Einrichtung eines Benutzerkontos mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Kennwort Voraussetzung. Das Benutzerkonto identifiziert den Nutzer ähnlich einem Ausweis gegenüber den technischen Systemen. Die Benutzerkennung ist für Schülerinnen und Schüler pseudonym und besteht aus dem gekürzten Vornamen und dem Nachnamen gefolgt von mehreren Ziffern. Die Benutzerkennung der Bediensteten besteht aus dem Klarnamen. Die Einrichtung des Benutzerkontos setzt voraus, dass schriftlich erklärt wird, diese Benutzerordnung gelesen und verstanden zu haben. Dieses erfolgt durch Unterzeichnung. Zusätzlich ist die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten erforderlich, soweit noch keine Volljährigkeit vorliegt. Der autorisierte Zugang zu dem IServ-Server der Schule erfolgt über die Netzwerkanmeldung oder per Browser/App über die Webseite https://bbs-jever.eu.
Mit der Einrichtung des Benutzerkontos erhält der Nutzer ein vorläufiges Kennwort, das zwingend nach erfolgreicher erster Anmeldung durch ein eigenes Kennwort zu ersetzen ist. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass dieses Kennwort nur ihm bekannt bleibt.
E-Mailadresse
Im Benutzerkonto ist eine persönliche E-Mailadresse enthalten. Die E-Mailadresse lautet: benutzerkennung@bbs-jever.eu. Um den reibungslosen Betrieb des E-Mailsystems zu gewährleisten, sind folgende Regeln zu beachten:
- Der Missbrauch des E-Mailsystems zu Zwecken außerunterrichtlicher Aktivitäten, wie z. B. dem Austragen von Konflikten, ist untersagt.
- Das Versenden von Massenmails, Spammails etc. ist ebenfalls untersagt.
Netiquette
Für jede digitale Kommunikation, wie z. B. auf der IServ-Plattform im Rahmen von Chats, Foren und E-Mails gelten als Ergänzung zur Schulvereinbarung die folgenden Regeln:
- Die Benutzer verpflichten sich im E-Mailverkehr einen höflichen Umgang mit Anrede und Grußformel zu pflegen.
- Untersagt sind rassistische, pornographische oder gewaltverherrlichende Äußerungen sowie Äußerungen, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung widersprechen.
- Nicknamen, die die Identität des Nutzers zum Zweck des Missbrauchs verschleiern sollen, sind untersagt.
- Meinungsverschiedenheiten sind sachlich auszutragen. Beleidigungen sind nicht zulässig.
- Ganze Wörter oder Sätze in Großbuchstaben stehen im Chat für lautes Schreien. Das ist unhöflich und in den Chats und Foren der Schule nicht erwünscht. Das Gleiche gilt für das endlose Wiederholen von Sätzen, URLs oder sinnloser Zeichenfolgen.
Persönlicher Speicherbereich
Jeder Nutzer erhält einen Festplattenbereich auf dem Server, der zum Speichern von E-Mails und unterrichtsbezogenen Dateien genutzt werden kann.
Die Speicherung der Daten erfolgt auf den Servern unverschlüsselt. Damit kann der Nutzer jederzeit von überall aus darauf zugreifen. Für eine erhöhte Sicherheit können Daten vor der Übertragung mit einer geeigneten Software verschlüsselt werden.
Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber den BBS Jever besteht nicht. Ebenfalls besteht kein Rechtsanspruch gegenüber den BBS Jever auf die verlustfreie Sicherung der im Netzwerk gespeicherten Daten. Sicherheitskopien wichtiger Dateien auf externen Speichermedien werden dringend empfohlen.
Eine anderweitige private Nutzung des persönlichen Speicherbereichs ist nicht gestattet.
Datenschutz
Alle Login-Vorgänge und Nutzeraktivitäten werden im Rahmen von Log-Dateien protokolliert. Dieses betrifft auch den E-Mailverkehr. Der Nutzer unterliegt bei der Nutzung des Schulnetzes/IServ der üblichen Aufsicht innerhalb der Schule. Dies kann auch Inspektionen des Benutzerkontos durch Administratoren beinhalten.
Videoübertragungen werden nur für unterrichtliche oder schulinterne Zwecke verwendet, nicht an Dritte übermittelt und nicht gespeichert. Eine Speicherung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Videoinhalten, ganz oder teilweise, sowohl von Veranstaltern als auch Teilnehmern der Konferenz und deren Angehörigen ist grundsätzlich untersagt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Schulen, Schulbehörden, Schulträger, Schülervertretungen und Elternvertretungen gemäß § 31 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten (§ 55 Abs. 1 NSchG) verarbeiten dürfen, soweit dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule (§ 2 NSchG) oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität erforderlich ist. Personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten dürfen auch den unteren Gesundheitsbehörden für Aufgaben nach § 56 NSchG und den Trägern der Schülerbeförderung für Aufgaben nach § 114 NSchG übermittelt und dort verarbeitet werden, soweit dies für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. Dies gilt auch für weitere in § 31 NSchG aufgeführte öffentliche Einrichtungen.
Personenbezogene Daten der besonderen Art, wie z. B. Daten über die ethnische Herkunft, politische, religiöse und weltanschauliche Meinungen, Zugehörigkeiten zu politischen Organisationen, Angaben zur sexuellen Orientierung und über den Gesundheitszustand dürfen nicht auf der IServ-Plattform verarbeitet werden. Die Schule verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Regel durch regelmäßige Serverkontrollen zu gewährleisten. Die Schule wird den betroffenen Nutzer ggf. über die Verarbeitung seiner Daten informieren.
Eine Geheimhaltung von personenbezogenen Daten, die über das Internet übertragen werden, kann nicht gewährleistet werden. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.
Die Rechte nach Art. 15 (Auskunftspflicht), Art. 16 (Recht auf Änderung der Daten) sowie Art. 17 (Recht auf Löschung der Daten) DSGVO bleiben von dieser Benutzerordnung unberührt.
Ausscheiden aus der Schule
Die Daten von Nutzern, die die Schule verlassen haben, werden regelmäßig gelöscht. Darüber hinaus können Daten von jedem Nutzer kurz vor Ausscheiden selbst gelöscht werden.
Regelverstöße
Verstöße gegen diese Benutzerordnung können neben den üblichen disziplinarischen Maßnahmen nach dem NSchG weitere Ordnungsmaßnahmen und/oder rechtliche Schritte nach sich ziehen.
Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen ↑ Zurück
Wir, die Berufsbildenden Schulen Jever, beabsichtigen, Personenabbildungen zur Information über unsere Arbeit zu veröffentlichen.
Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die Personen individuell erkennbar abbilden. Veröffentlicht werden Personenabbildungen, die durch einen beauftragten Fotografen angefertigt wurden oder die von anderen Personen zur Verfügung gestellt wurden.
Datenschutzinformation:
Die Daten können zweckgebunden zur Erstellung der jeweiligen Produkte der Öffentlichkeitsarbeit an Dienstleister der Berufsbildenden Schulen Jever (z. B. Agenturen, Druckereien) weitergeleitet sowie auf den Internetseiten der Berufsbildenden Schulen Jever gespeichert werden. Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Die Bilder werden ohne personenbezogene Daten (z. B. Namen) veröffentlicht.
Die Einwilligung ist freiwillig. Die Einverständniserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@bbs-jever.eu widerrufen werden. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.
Sofern der Veröffentlichung nachträglich widersprochen wird, werden die Daten unverzüglich im Internet und auf Datenträgern gelöscht bzw. bei der nächsten Drucklegung nicht mehr veröffentlicht. Eine Veröffentlichung im Internet bedeutet, dass diese Informationen weltweit abgerufen werden können und die Berufsbildenden Schulen Jever eventuell keine Möglichkeit haben, die Daten auf externen Internetseiten wirksam zu löschen.
Ich/wir stimme(n) der Veröffentlichung von Personenabbildungen zu, die intern in den Berufsbildenden Schulen Jever (z. B. Wandaushänge mit Fotos, Collagen, usw.) aufgehängt werden und auf der Internetseite der Berufsbildenden Schulen Jever (www.bbs-jever.de) sowie auf dem Instagram-Profil der Berufsbildenden Schulen Jever (www.instagram.com) veröffentlicht werden. Darüber hinaus stimme ich zu, auf Druckerzeugnissen mit Informationen über die Arbeit der Berufsbildenden Schulen Jever und ihren Projekten (z. B. Broschüren, Flyer) abgedruckt und damit verbreitet zu werden.
Einwilligung zur Übermittlung personenbezogener Daten an Praktikumsbetriebe im Rahmen der Ausbildung an den BBS Jever ↑ Zurück
Die Ausbildung an Berufsfach- und Berufseinstiegsschulen gliedert sich in die schulische Ausbildung und die Ausbildung am Arbeitsplatz im Rahmen eines Praktikums. Durch eine Verzahnung beider Bereiche, die einen Dialog zwischen den zuständigen Lehrkräften der Berufsschule und dem/der Ausbilder/-in des Praktikumsbetriebes über den Leistungsstand des/der Auszubildenden erforderlich macht, wird eine umfassende Ausbildung ermöglicht. Die datenschutzrechtlichen Regelungen gestatten die Übermittlung personenbezogener Daten durch die Berufsschule an den Praktikumsbetrieb nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Schülerin oder des Schülers. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist zusätzlich die Einwilligung der oder des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Vor diesem Hintergrund wird das Einverständnis dafür erklärt, dass die Lehrkräfte der Berufsschule der für die Ausbildung des Schülers oder der Schülerin zuständige Mitarbeiterin bzw. des zuständigen Mitarbeiters (Praktikumsbetreuer) der Firma/Einrichtung (Praktikumsbetrieb) folgende Informationen über den Ausbildungsstand der Schülerin oder des Schülers zum Zwecke der Gewährleistung einer optimalen Ausbildung übermitteln:
- Umfassender Austausch über den Leistungsstand und die Fortschritte im Praktikum der Schülerin oder des Schülers.
- Austausch über unentschuldigte Fehlzeiten im Praktikumsbetrieb.
Mir/uns ist bekannt, dass die Erteilung der Einwilligungserklärung auf freiwilliger Basis erfolgt. Aus der Nichterteilung der Einwilligung entstehen mir/uns keine Nachteile. Ich kann/Wir können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.