Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase

Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase

Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung melden.

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